Rechtsanwälte Aden & Öztürk
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen

Rechtsanwaltsgebühren

In der Regel berechnet unsere Kanzlei Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Ohne eine entsprechende Vereinbarung, die wir in den zulässigen Fällen gerne mit Ihnen abschließen, berechnen wir die Gebühren nach dem Gegenstandswert.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist.

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht für eine Beratung oder außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe beantragen.

Wird ihnen Beratungshilfe bewilligt, dann müssen Sie lediglich eine Eigenbeteiligung von 15 Euro an unsere Kanzlei zahlen.

Für eine gerichtliche Vertretung beantragen wir auch gerne die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe, was aber bereits ein Kostenrisiko beinhalten kann, über das wir Sie selbstverständlich aufklären, wie wir selbstverständlich auch versuchen, das Kostenrisiko für Sie so gering wie möglich zu halten.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder informieren Sie sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz  (RVG).